Schadenmeldung Charterkaution
- Jeder Schadenfall, welcher zu einer Entschädigung führen könnte, ist MURETTE unverzüglich zu melden. Die Weisungen der Versicherer sind zu befolgen.
- Sollte die von Ihnen beim Vercharterer hinterlegte Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
- Wir stehen Ihnen gerne persönlich mit Rat zur Seite.