Charter-Haftpflichtversicherung
Die Charter-Haftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, bei denen durch den Gebrauch einer gecharterten Yacht und des Beibootes Dritten Schaden zugefügt wird.
Charterschiffe sind in der Regel durch den Eigentümer oder Vercharterer für Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert. Sollte aber die Yacht-Haftpflichtversicherung aufgrund von ungenügenden Deckungssummen oder nicht bezahlter Prämie ihre Leistung verweigern, riskiert der verantwortliche Skipper, haftbar gemacht zu werden.
Schützen Sie sich als Skipper gegen Haftpflichtansprüche mit einer subsidiär geltenden Charter-Haftpflichtversicherung.
Eine bestehende Yacht-Haftpflichtversicherung geht dieser Deckung voran.
Nicht versichert sind Schäden an der gecharterten Yacht selbst. Kaskoschäden an der Charteryacht, welche unter die beim Vercharterer hinterlegte Kaution fallen, können durch die Charter-Kautionsversicherung gedeckt werden.
Variante |
Garantiesumme |
Mitgliedschaft |
Jahresprämie |
---|---|---|---|
B1 |
CHF 2 Mio. |
CCS/SSK |
CHF 108.00 |
B2 |
CHF 5 Mio. |
CCS/SSK |
CHF 160.00 |
B3 |
CHF 2 Mio. |
keine |
CHF 129.00 |
B4 |
CHF 5 Mio. |
keine |
CHF 192.00 |