Vom Abschluss des Chartervertrags bis zum Antritt der Reise sind für die versicherten Personen die entstehenden Annullierungskosten durch den Ausfall des Chartertörns, z. B. infolge schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod, gedeckt.
NEU: Mit höheren Versicherungssummen, Airline- und Leistungsträgerinsolvenz, Freizeitschutz und Reisegepäckversicherung.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Annullierungskostenversicherung möglichst umgehend nach Buchung der Reise (Chartertörn, Flug, Bahn).