+41 (0)31 357 40 40

Antrag Charterpass CCS

Versicherungsnehmer

Beachten Sie bitte, dass der angebotene Versicherungsschutz ausschliesslich für die private Nutzung der Yacht zu sportlichen oder Vergnügungszwecken gewährt wird. Die Versicherungen können nur von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen werden. Für Fragen kontaktieren Sie uns unter info@charterpass.ch oder +41 (0)31 357 40 40.

Versicherungsnehmer

Chartertörn

Chartertörn

Haftpflicht

Charter-Haftpflichtversicherung

Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz ausschliesslich für die private Nutzung der Yacht gewährt wird. Gewerbliche Haftpflichtlösungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an.

Versicherungsbeginn spätestens 1 Tag vor Törnbeginn.


Rechtsschutz

Charter-Rechtsschutzversicherung

Die Kosten aus einem Rechtsstreit können schnell sehr teuer werden. Bei Streitigkeiten mit dem Vercharterer aus dem Chartervertrag übernimmt der Versicherer die Kosten.

Versicherungsbeginn spätestens 1 Tag vor Törnbeginn.


Kaution

Charter-Kautionsversicherung

Sollte die von Ihnen beim Vercharterer hinterlegte Kaution teilweise oder ganz einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz.
Die gewählte Versicherungssumme muss der hinterlegten Kaution entsprechen.

Versicherungsbeginn spätestens 1 Tag vor Törnbeginn.


Annullierungskosten

Annullierungskostenversicherung

Vom Abschluss des Chartervertrags bis zum Antritt der Reise sind für die versicherten Personen die entstehenden Annullierungskosten durch den Ausfall des Chartertörns, z. B. infolge schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod, gedeckt.

NEU: Mit höheren Versicherungssummen, Airline- und Leistungsträgerinsolvenz, Freizeitschutz und Reisegepäckversicherung.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Annullierungskostenversicherung möglichst umgehend nach Buchung der Reise (Chartertörn, Flug, Bahn).



Vertrag abschliessen

Rechtliche Informationen

Der/die Unterzeichnende bestätigt, die Versicherungsbedingungen erhalten, gelesen und verstanden zu haben und über die Identität der Versicherer, über die versicherten Risiken, den Umfang des Versicherungsschutzes, die Höhe der Prämie, die Pflichten des Versicherungsnehmers, die Laufzeit und Beendigung des Vertrages, die Bearbeitung der Personendaten, Zweck und Art der Datensammlung sowie Empfänger informiert worden zu sein. Er/Sie bestätigt, die aktuellen Informationen gemäss Art. 45 VAG erhalten zu haben. Unter Vorbehalt des Widerrufsrechts gemäss den Versicherungsbedingungen ist er/sie an diesen Antrag während 14 Tagen gebunden. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Antrags an die MURETTE. Er/Sie ermächtigt MURETTE, die zur Antragsprüfung, zur Risikobeurteilung und zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten bei Dritten (Vorversicherer betreffend bisherigem Schadenverlauf, Mit- und Rückversicherer, Amtsstellen) einzuholen, und die Daten für diese Zwecke sowie für interne Marketingzwecke gemäss den Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten.

Vertragsgrundlagen

Die Vertragsdauer der Versicherungsverträge beträgt mindestens ein Jahr, bzw. wie in der Police festgelegt. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Sämtliche angebotenen Versicherungen können auch einzeln abgeschlossen werden.

Gesetzliche Abgaben

In den ausgewiesenen Prämien ist die gesetzliche Stempelsteuer in Höhe von 5% enthalten.

Gebühren

Bei Abschluss der Versicherungsverträge sind sämtliche Gebühren pro Vertrag / pro Folgerechnung enthalten.

Datenschutz

Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsabwicklung ergeben, werden der/den betreffenden Versicherungsgesellschaft/en weitergeleitet. MURETTE verwendet diese Daten insbesondere für die Bestimmung der Prämie/n, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. MURETTE kann im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Erst-, Mit- und Rückversicherer, sowie an in- und ausländische Gesellschaften zur Bearbeitung weiterleiten. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, bei MURETTE über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.